Import Fahrzeuge Richtlinien Vorschriften für die Zulassung
Umrüstung & TÜV-Abnahme von US Cars

Alle IMPORTFAHRZEUG-RICHTLINIE nach Baujahr für US Cars, Oldtimer und allen Import Fahrzeugen

By October 8, 2020 September 13th, 2021 No Comments
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DIE IMPORTFAHRZEUG-RICHTLINIE

Um genau zu wissen was bei einem Import Fahrzeug umgebaut oder umgerüstet werden muss, haben wir die Richtlinien kurz zusammengeschrieben.

Hier ein Überblick, welche Richtlinien ab welchem Baujahr gelten.

Jedes Fahrzeug, das  nicht für den europäischen Markt gebaut wurde , muss mit einer Vollabnahme nach § 21 vom Tuev, GTÜ oder Dekra abgenommen werden um ein Gutachten erstellen zu lassen , mit dem Sie Ihr Import Fahrzeug zulassen können.

Dafür müssen die meisten Import Fahrzeuge , insbesondere aus den USA technisch umgerüstet werden, um den technischen Anforderungen in Deutschland zu entsprechen

Hier die wichtigsten Richtlinien und ab welchem Baujahr diese gelten:

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  1. Abgas Nachweis Ab Baujahr 1969 vor 1969 kein Abgas Nachweis erforderlich
  2. Scheinwerfer
    (Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer
    nur mit europ. Prüfzeichen Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer
  3. Begrenzungsleuchten / Standlicht vorne Etwa-Wirkung möglich Farbe muss weiß sein!
  4. Rückfahrscheinwerfer Etwa-Wirkung möglich ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich
  5. Bremsleuchten Etwa-Wirkung möglich Bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 01.01.1970 sind auch Einkammerleuchten  (Schluss-Bremslicht und Blinker) möglich in roter Farbe. Dann muss jedoch eine Vorrangschaltung „Warnblinklicht vor Bremslicht“ eingebaut sein.
  6. Nebelschlussleuchte Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich
  7. Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!

    Für Oldtimer mit H Zulassung ab 01.01.1970 EZ ist gelb Vorschrift. bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich.

    Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich. Voraussetzung: diese sind Original.

  8. Leuchtweitenregulierung Ausnahmegenehmigung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990 keine Nachrüstung nötig
  9. Warnblinkanlage muss immer vorhanden sein
  10. Fahrzeug- Identifikations- Nummer nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt
  11. Tacho Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130.Aufkleber auf der äußeren Tachoscheibe sind nicht mehr zulässig ..

 

Sie haben ein Import Fahrzeug oder Oldtimer der eine  Umrüstung und Voll Abnahme nach § 21 benötigt  ?

 

Wir haben für jedes Problem eine Lösung,

Fachbetrieb für Umrüstung Umbau von Import Fahrzeugen und Abnahme nach § 21 

 

 

 

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