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Umrüstung & TÜV-Abnahme von US Cars

Import, Umrüstung und TÜV Zulassung

By August 30, 2020 March 21st, 2022 No Comments
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Import, Umrüstung, Vollabnahme und TÜV Zulassung von US Cars

In Diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie rund um den Umbau und die Umrüstung von US Cars wissen müssen. Denn mit der Verzollung und der Abwicklung von Hafenformalitäten ist der Fahrzeug-Import nicht erledigt. Um Ihr Fahrzeug  in Deutschland oder einem anderen EU-Land zulassen zu können, sind für die Zulassung Ihres US Cars einige Umrüstungen und Umbaumaßnahmen technischer Art erforderlich. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

Wie funktioniert die Umrüstung bzw. die Homologation?

Umrüstung US Fahrzeuge auf Europäische Norm

Umbaumaßnahmen für importierte US Fahrzeuge

Die Umrüstung von US Fahrzeugen ist in Deutschland Vorschrift. Fahrzeuge aus den USA unterscheiden sich  in vielen Bauteilen von der zulässigen europäischen Norm. Daher müssen importierte US Cars erst einmal auf den europäischen Standard umgerüstet werden. Dies betrifft vor allem die Beleuchtung, die Einhaltung von Abgas- und Lärmnormen, Sicherheitsvorschriften und die richtigen Fahrzeug-Datenblätter.  Wir bringen ihr Fahrzeug garantiert inkl. Vollabnahme nach § 21 oder auch §23 auf die deutsche Straße.

In jedem Land gelten spezifische Anforderungen an die Fahrzeugtechnik, die entsprechende Anpassungen nötig machen. Sie betreffen vor allem die Beleuchtung. Beispielsweise müssen oft rote Blinker hinten, gelbes Standlicht vorne, und auch fehlende Nebelschlussleuchte angebracht werden.

Das Verfahren zur Umrüstung und Prüfung der Fahrzeug-Eigenschaften im Hinblick auf die jeweiligen Zulassungsvorschriften wird als Homologation bezeichnet.

Eine normale KFZ Werkstatt verfügt für solche Umrüstungen nicht das erforderliche Spezialwissen. Wir sind auf diesem Spezialgebiet seit über 15 Jahren Experten und nehmen Ihnen die Arbeit bei der Suche und Beauftragung ab und sorgen für eine reibungslosen Ablauf inklusive der anschließenden Voll -Abnahme bei einer Prüfstelle wie GTÜ/ TÜV oder Dekra .

Wenn Sie nähere Informationen zu den Erfordernissen für die TÜV Prüfung in Deutschland suchen, werden Sie die z.B. auch auf den TÜV-Informationsseiten. Informieren Sie sich auch auf unserer Hauptseite für Umrüstungen über Preise und Video Beispiele für Umrüstungen

Alles Rund um den Zoll:

Nachdem das Fahrzeug in Deutschland angekommen ist, wird es vom einem Spediteur abgefertigt und verzollt und ist somit aus dem Zollgebiet freigegeben. Wird das Fahrzeug nicht sofort im Hafen verzollt, so kann es per T1 Transport zu uns gebracht werden. Die entsprechende Verzollung nehmen wir dann vor Ort in Garching vor.

Im Zuge der Verzollung wird die “Zollunbedenklichkeitsbescheinigung” erstellt. Diese wird für die Erstellung des deutschen Fahrzeugbriefes bei der Zulassung benötigt. Falls wir das Fahrzeug im EU Ausland verzollen, bekommt man keine Zollunbdenklichkeitsbescheinigung, hier gibt es lediglich einen Steuerbescheid, mit dem man belegen kann, das die erforderlichen Import Steuern bezahlt wurden.

Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug sind nun folgende Dinge erforderlich:

  • Zusammenstellung der notwendigen Papiere: US-Title/MSO oder kanadischer  Ownership,
    Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, Kraftfahrtbundesamt-Auskunft, Fahrzeug Datenblatt, lichttechnisches Gutachten und das Abgasverhalten Gutachten
  • Umbau , Umrüstung des Fahrzeuges auf die geltende StVZO
  • TüV-/GTÜ oder Dekra Vorführung und Voll -Abnahme
  • Abgasuntersuchung (AU), erforderlich bei gebrauchten Fahrzeugen mit Otto-Motoren mit Kat ab Bj. 01.07.1969 und Diesel-Motoren ab 01.01.1977
  • Falls gewünscht zusätzlich Erstellung des deutschen Kfz.-Briefes über unseren Zulassungsservice und Organisation der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen

Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug zulassungsfertig und kann beim heimischen Straßenverkehrsamt/Landratsamt angemeldet werden.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung:

  1. Eigentumsnachweis : Title / MSO oder kanadischer Ownership(meist ein Versicherungsnachweis,in Kanada gibt es keinen Title)
  2.  Vollgutachten nach § 21 (wird von uns nach der technischen Umrüstung von einer Prüfstelle (TÜV , Dekra , GTÜ erstellt )
    Zollunbedenklichkeitsbescheinigung falls des FZG in Deutschland verzollt wurde oder Steuerbescheid , falls dies in EU Ausland geschieht inkl. Abgasuntersuchung
  3. EVB Nummer von Ihrer Versicherung, Ausweis und Bankverbindung für die KZF Steuer
  4. Alle oben genannten Punkte können wir   in den von uns angebotenen Abnahmen inkludieren . Von Ihnen muss lediglich der US-Title/MSO bzw. der  kanadische Ownership( Versicherungsnachweis )  zur Verfügung gestellt werden.

Für Kunden, die nicht direkt aus dem Großraum München sind, können wir – falls das Auto gleich in der Früh um 8.00 Uhr angeliefert wird – an einem Arbeitstag alles komplett umrüsten und anschließend abnehmen lassen.
Sie können also darauf warten und den Tag mit einem Stadtbummel in München verbringen.
Voraussetzung dafür ist , dass Sie diesen Termin rechtzeitig mit uns abstimmen. Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 

 

HOMOLOGATION / UMRÜSTUNGEN für § 21 Vollabnahme


Interessieren Sie sich für einen Service unserer Fachwerkstatt? Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um ÜberführungskostenUmrüstung und Homologation. Wir bieten außerdem die Konvertierung von US Navigationssystemen auf EU Standards an.

Sie interessieren sich für ein bestimmtes Fahrzeug? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und lassen Sie sich von den momentan in Deutschland beliebtesten US Cars in unserem Showroom im Norden von München überzeugen. Falls Sie bei uns nicht fündig werden, können unsere Mitarbeiter in ganz Nordamerika und Kanada Ihr Wunschfahrzeug in Kürze zu attraktiven Preisen überführen.

CALL: +49-89- 520 1111 0
oder info@bavariasportscars.com

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(Message our sales representative below on WhatsApp or email us on) info@bavariasportscars.com

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